Terms and Conditions

1. Geltung:

a)
Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Hiervon abweichende Regelungen werden nur durch eine schriftliche Bestätigung von Rapalje wirksam.

Der Versand übernimmt die Firma „LaFibula“.

2. Angebot und Abschluss

a)
Bei Zahlung der Ware durch den Auftraggeber wird die Bestellung bindend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch Rapalje schriftlich bestätigt werden. Bei minderjährigen muss die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vorliegen.

b)
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Geringe Abweichungen in Farbe, Form und Material sind nicht auszuschließen, da vieles individuell gefertigt wird. Es ist leider nicht immer möglich, exakt die gleichen Einzelteile dauerhaft zu beziehen.

3. Preise und Leistungsumfang

a)
Die Artikelpreise sind Bruttopreise. Das heißt, darin sind die gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer enthalten.
Hinzu kommen lediglich die Versandkosten, die sich nach dem Bestellwert der Ware richten.
Das wären wie folgt:
Bestellung aus Deutschland und den Niederlanden: EUR 3,50, auf Wunsch des Kunden versicherter Versand möglich.
Die Preise werden dem Käufer vorab mitgeteilt.

b)
Die Lieferung an Neukunden erfolgt ausschließlich per Vorauskasse. Registrierte Kunden können mit Rapalje Absprachen für eine Rechnungsstellung treffen.

c)
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist Rapalje berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Außerdem kann Rapalje a die weitere Veräußerung und Wegschaffung der Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.

3. Lieferung und Versand

a)
Die Lieferung erfolgt per Post nach Geldeingang. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 7 Tagen nach Zahlungseingang. Wird Ware gekauft, die nicht vorrätig ist oder erst hergestellt werden muss, wird dem Kunden ein gesonderter Liefertermin mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

b)
Porto- und Verpackungskosten Deutschland und Niederlande:
Pro Bestellung: EUR 3,50
Der Versand erfolgt per Post.

c)
Bei Waren, die Rapalje nicht selbst herstellt, ist die Lieferzeit des Vorlieferanten maßgebend.

d)
Für Transportschäden, Verlust oder Schäden durch unsachgemäße Zustellung haftet Rapalje nicht.

e)
Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, Eingriffen nationaler und internationaler Behörden sowie allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die Rapalje nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der verkauften Produkte von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Lieferanten von Rapalje und deren Unterlieferanten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die Durchführung des Vertrages für eine der Vertragsparteien unzumutbar, so kann sie mit einer Ankündigungsfrist von einer Woche vom Vertrage zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

f)
Ist Abholung vereinbart, so hat die Abnahme der Kaufgegenstände am verbindlich vereinbarten Abnahmetag zu erfolgen.

4. Zahlungseingang und Zahlungsverzug

a)
Die Zahlung erfolgt in der Regel mit Vorkasse. Sollte ausnahmsweise eine Zahlung auf Rechnung vereinbart worden sein, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Kauf fällig. Andernfalls erfolgt eine Erinnerung. Bei der zweiten Erinnerung ist Rapalje berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- in Rechnung zu stellen. Bei versäumten Zahlungseingang nach 30 Tagen behält Rapalje sich vor, den Kauf als nichtig zu erklären.

5. Stornierung, Warenrücknahme

Der gesetzlichen Verpflichtung folgend, informiert Rapalje Sie wie folgt:

a)
Nach den gesetzlichen Regelungen in §§ 355 bis 359 steht Ihnen als Verbraucher im geschäftlichen Verkehr mit ” Rapalje” ein Widerrufsrecht und Rückgaberecht zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Sie haben die Frist eingehalten, wenn Sie Ihren Widerruf oder die Ware rechtzeitig, also bis zum Ablauf der zwei Wochen absenden. Diese Regelung gilt gemäß BGB Fern AG nicht für Produkte, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden sind und eine Sonderanfertigung darstellen, also Waren, die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ebenfalls von der Rückgabe ausgeschlossen sind getragene oder durch Eigenverschulden beschädigte Waren.

b)
Bei einer Rücksendung gehen Sie bitte wie folgt vor:
– Verpacken Sie die Ware sicher, am besten in der Lieferverpackung von Rapalje.
– Senden Sie die Ware an Svenja Schmidt-Sacht, Sodenstich 38b, 26131 Oldenburg
– Frankieren Sie die Sendung ausreichend

c)
Unfreie Sendungen werden aus organisatorischen Gründen nicht angenommen und gehen an den Absender zurück.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
.
d)
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Können Sie Rapalje die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie Rapalje insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

6. Datenschutz und Geheimhaltung

a)
Sämtliche von Kunden erhobenen persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

7. Eigentumsvorbehalt

a)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum von Rapalje.

8. Mängelrüge und Gewährleistung

a)
Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens binnen sieben Tagen, in jedem Falle aber vor einer Verarbeitung oder Weiterveräußerung schriftlich anzuzeigen. Schäden durch unsachgemäße Behandlung und Pflege der Ware sind hiervon grundsätzlich ausgeschlossen!

b)
Zur Mängelbeseitigung oder Vergütung des Rechnungsbetrages hat der Käufer Rapalje die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen; anderenfalls entfällt die Gewährleistung.

9. Allgemeine Haftungsbegrenzung:

a)
Haftungen von Rapalje richten sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden durch Rapalje.
Diese Ansprüche verjähren ein viertel Jahr nach dem Empfang der Ware durch den Käufer.

10. Schutzrechte:

a)
An allen gefertigten Zeichnungen, Schnittmustern und Entwürfen behält Rapalje die alleinigen Eigentums- und Urheberrechte.
Von Rapalje angefertigte Musterstücke oder Zeichnungen dürfen in keinem Fall Dritten, insbesondere Mitbewerbern, zugänglich gemacht werden. Der Empfänger der Muster haftet für alle Nachteile, die Rapalje durch die Verwertung der Muster durch Nichtberechtigte entstehen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a)
Erfüllungsort für alle Leistungen und Gerichtsstand ist Groningen.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.